AGB

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

biocon Medizintechnik GmbH, Triebweg 1-3, 63933 Mönchberg 

§1
Anwendungsbereich

  1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
  2. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir diesem ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 
Angebot, Vertragsabschluss, Preise

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Schriftliche und mündliche Bestellungen und andere Vereinbarungen, sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam und verbindlich. Im Fall einer sofortigen Auslieferung kann jedoch die Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.
  2. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten oder individueller Angebote. Sofern sich nach Auftragserteilung eine Änderung dieser Preise ergibt, sind wir berechtigt, dem Käufer bei der Lieferung oder Leistung die geänderten Preise in Rechnung zu stellen. 
  3. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Kunden ein oder werden solche bei Vertragsabschluss bereits vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Vorauszahlungen verlangen. 
  4. Unsere Preise verstehen sich Netto-Kasse ab Fabrik bzw. ab Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
  5. An den Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
  6. Die im Rahmen eines Angebotsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen - wie die Abbildungen, Zeichnungen usw., die Gewichts- und Maßangaben sowie Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen enthalten - sind nur annähernd maßgebend und gelten nicht als zugesichert. Zugesichert sind nur diejenigen Eigenschaften, die schriftlich als solche bestätigt werden. Eine Bezugnahme auf Normen stellt grundsätzlich nur eine nähere Warenbestimmung dar und stellt keine Zusicherung der durch die Norm festgelegten Eigenschaften dar, es sei denn, dass diese Zusicherung schriftlich erklärt wurde.          
    Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten bezüglich unserer Waren, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich - auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter - und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Waren auf die Eignung für die beabsichtigten Zwecke.

 § 3
Lieferung, Verpackung, Gefahrenübergang

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk bzw. ab Lager. Die Versandkosten trägt der Kunde. Versandweg und -mittel sind unserer freien Wahl überlassen, wenn es keine gesonderten Vereinbarungen darüber gibt. Verpackungskosten werden nur berechnet, soweit der Kunde besondere, Mehraufwand verursachende Anforderungen stellt.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Ware unversichert versandt. Mit ihrer Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks, geht die Gefahr auf den Kunden über.
  3. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. Der Gefahrenübergang vollzieht sich mit der Bereitstellung der versandfertigen Ware.
  4. Einweggebinde werden nicht zurückgenommen. Bei Lohnarbeit wird grundsätzlich kein Verpackungsmaterial zurückgenommen.

 § 4
Lieferfristen, Selbstbelieferungsvorbehalt

 § 5
Mängelrüge, Gewährleistung 

 § 6
Ausschluss und Begrenzung der Haftung

§ 7
Medizinprodukte-Beobachtungs- und –Meldesystem

 § 8
Händlerpflichten nach MDR

§ 10
Zahlungen

 § 11
Verzugszinsen, Zahlungsverzug

 § 12
Eigentumsvorbehalt

 § 13
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

 § 14
Datenschutzklausel

 § 15
Schlussbestimmungen

Stand: Oktober 2021

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